Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und die Gründung und Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, die einen kaufmännisch ausgerichteten Gewerbebetrieb, insbesondere aus dem Bereich des Handels unterhalten, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung für diese Gesellschaften. Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen, soweit diese Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig ist.