Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Erbringung von Pflegeleistungen,
- die Vermittlung von Pflegediensten und die Erbringung von Serviceleistungen für Pflegedienste,
- die Vermittlung, die Schulung, die Karriereförderung, das Training und die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden,
- die vorübergehende Überlassung von Arbeitsnehmern (Leiharbeitern) als Verleiher zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher) sowie
- der Betrieb von Pflegeeinrichtungen.