Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauvorhaben, ohne eigene Bauleistungen, sowie der Nachweis und die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit). Die Gesellschaft darf Rechtsgeschäfte im Sinne des § 34 c GewO tätigen.