Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschaft kann beschließen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer und / oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, insbesondere der Ex- und Importhandel mit Waren und Maschinen der textilverarbeitenden Industrie, die Vermittlung solcher Geschäfte, sowie alle Geschäfte, die damit verwandt oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.