Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung für Handelsgesellschaften. Die Betreibung von erlaubnispflichtigen Geschäften ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an andere Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäfts bei jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweitniederlassungen errichten.