Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Baumschule, der Handel mit artverwandten landwirtschaftlichen Erzeugnissen einschließlich der Entwicklung und dem Handel von landwirtschaftlichen Geräten aller Art und Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau in genehmigungsfreier Form sowie der Betrieb und Vertrieb von Energie (z.B. Photovoltaikanlagen).