Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handel (auch international) mit Waren (außer erlaubnispflichtigen) aller Art, insbesondere Weinen und Erbringung von Dienstleistungen, für die keine Erlaubnis oder Zulassung notwendig ist. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung (auch international) an Gesellschaften, insbesondere solchen, die mit Waren (außer erlaubnispflichtigen) aller Art insbesondere Weinen und solchen, die Dienstleistungen erbringen, für die keine Erlaubnis oder Zulassung notwendig ist. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.