Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen und Bausparen, die Vermittlung von geschlossenen Fonds, soweit diese nicht selbst in Finanzierungsinstrumente investieren. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Wohnräume und gewerbliche Räume, sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen.