Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauningenieur-, Bauleitplanungs- und das Landschaftsplanungswesen in Form von Planung, Beratung, Gutachten und Bauleitung und alle Arbeiten, die im Rahmen der Ingenieurtätigkeit anfallen und dem Gesellschaftszweck dienen.