Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung und/oder Haftung an Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung sowie die Vermietung bzw. Verpachtung, der Betrieb und die Wartung von Glasfasernetzen einschließlich aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung und weiterer Interessierter (gewerbliche Unternehmen, Kommunen usw.) mit Breitbandtechnologie und die andere Unternehmen, Initiativen und Institutionen bei der Konzeption, der Errichtung und dem Betrieb von Glasfasernetzen beraten..