Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen im Bereich Arbeitszeitkonten und die Verwaltung von Arbeitszeitkonten für Arbeitnehmer sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten der Altersvorsorge, die Vermittlung vergleichbarer Produkte dritter Anbieter und die Beratung im Beratung im Bereich der Altersvorsorge. Die Beratung kann alle Felder der Finanzierung betreffen, sofern sie nicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen erlaubnispflichtig sind.