Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme von Lagerungen von Gegenständen aller Art und Beschaffenheit, deren Lagerung keiner besonderen Genehmigung bedarf, Überwinterungsservice von Booten sowie der Handel mit maritimen Zubehör und Holz, Abbruch und Entsorgung nicht kennzeichnungspflichtiger Stoffe, Hausmeisterdienste, die keiner besonderen Qualifikation bedürfen, gewerblicher Güterkraftverkehr sowie Krandienst.