Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Bei gemeinsamer Vertretung muss mindestens eine der vertretenden Personen Steuerberater sein.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden, jedoch nur Steuerberatern.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Steuerberatungen und allen Geschäften, die sich aus dem Steuerberatungsgesetz ergeben. Innerhalb der vorstehenden Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, den Gegenstand der Gesellschaft zu erweitern, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.