Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Geschäftsführung von und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Unternehmen, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an ihnen beteiligen.