Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere von Pflasterei- und Tiefbauarbeiten und Uferbefestigungen, die Vermietung von Baumaschinen und -geräten sowie die Durchführung von Handelsgeschäften, die hiermit in Verbindung stehen. Die Gesellschaft darf sich mit anderen Unternehmen zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen. Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen.