Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maklertätigkeit sowie Bauträgertätigkeit gem. § 34 c GewO, Finanzierungsvermittlung, Hausverwaltung sowie der Handel mit Küchen und EDV (Hard- und Software) und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Hierzu gehört auch die landwirtschaftliche und gärtnerische Arbeit, das Halten von wissenschaftlichen Vorträgen und Beratung jeglicher damit im Zusammenhang stehender Art.