Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie der Verkauf eigener Immobilien; Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien; Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen eigener Immobilien; Bau, Verkauf und Verwaltung eigener Immobilien und sonstige Tätigkeiten nach § 34 c GerO, Verwaltung fremder Objekte.