Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxiunternehmens. Die Tätigkeit umfaßt alle mit dem Betrieb eines solchen Unternehmens verbundenen Tätigkeiten sowie die Beteiligung und Gründung gleichgelagerter Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zur Übernahme der Geschäftsführung in Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, aber auch zur Beteiligung an Gesellschaften berechtigt. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der gewerbliche Güterkraftverkehr.