Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Hochbau und Nebenleistungen wie Maurerarbeiten, Zimmerarbeiten, Erdarbeiten, Beton- und Stahlarbeiten, Bauten für fremde und eigene Rechnung, schlüsselfertige Bauten (auch An- und Umbau), landwirtschaftlicher Gebäude, Gewerbe- und Industriebauten sowie deren Planung und damit zusammenhängende Geschäfte, auch der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken.