Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen jedweder Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen im In- und Ausland mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten.