Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Förderung mildtätiger Zwecke. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch: a) Unterstützung und Beratung von Arbeitslosen bei der Bewältigung ihrer Situation; b) Beratung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten bei Existenzgründen; c) Durchführung von Existenzgründungsseminaren; d) Kontakte und Erfahrungsaustausch unter Arbeitslosen anregen und fördern; e) Die sozialpädagogische Begleitung und fachliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und schwer vermittlbaren Arbeislosen; f) Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen; g) Förderung und Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen; h) Durchführungen von Maßnahmen von und für Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen; i) Beratung und Begleitung von hilflosen und hilfebedürftigen Personen; Hauptzweck der Gesellschaft ist die Betreuung der Arbeitslosen.