Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder sonstigen Gesetzen genehmigungspflichtig sind oder sonst einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand ihres Unternehmens in Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Sie kann sich auch im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder gründen sowie Zweigniederlassungen errichten.