Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Nationale und internationale Beratung von Dritten (zum Beispiel Betrieben, Organisationen, Vereinen etc.) über artgerechte Tierhaltung (zum Beispiel Unterbringung und Fütterung), die Entwicklung, Herstellung, Montage und der Vertrieb von für die Tierhaltung geeigneten Produkten, die Planung und Erstellung von Haltungssystemen für Tiere.