Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, zur Förderung der Gemeinde Albersdorf und des Kreises Dithmarschen insgesamt, die archäologischen Denkmale und die historische Kulturlandschaft im Naturerlebnisraum Archäologisch-ökologisches Zentrum Albersdorf zu erhalten, zu entwickeln und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hierbei sollen durch den Aufbau und den Betrieb eines jungsteinzeitlichen Dorfes und einer der Jungsteinzeit entsprechenden halboffenen Weidelandschaft die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen der Menschen in der Jungsteinzeit und deren Einwirkungen auf die Landschaftsökologie gezeigt werden. Die Gesellschaft verfolgt entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung ausschließlich und unmittelbar, d. h. selbst oder durch Hilfspersonen, gemeinnützige mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".