Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Transport-, Speditions-, Lagerei- und Umschlaggeschäfte sowie der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zum Zwecke des Errichtens von Gewerbe- und Wohnimmobilien durch Dritte sowie deren Vermietung und/oder Verkauf, sowie alle Geschäfte, die dem vorstehenden Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind, jedoch mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger Geschäfte.