Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Gastronomiebetrieben, insbesondere Diskotheken und die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland unterhalten, auch in Arbeitsgemeinschaft, Interessengemeinschaft, Unternehmereinheit, Organschaft und/oder Holdingverhältnis zu anderen Unternehmen treten.