Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Erschließung und die Bebauung von Grundstücken sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ohne eigene handwerkliche Tätigkeit. Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken an anderen Gesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.