Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
a) Planung, Bau und Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und -reinigung sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Reststoffe,
b) Maßnahmen zur Entwicklung und Erschließung von Flächen,
c) örtliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz,
d) Maßnahmen und Projektplanung, -beratung und -durchführung - auch von Zwischenschritten - für die Gesellschafter, das Amt Burg - St. Michaelisdonn, kreisweit tätige Wasser- und Bodenverbände sowie Dritte.