Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Industriezubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand zu dienen geeignet sind. Der Handel mit Industriezubehör sowie die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service von Wäge- und Dosiersystemen sowie von Laborwaagen und Industriewaagen.