Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen, Versicherungen und Kapitalanlagen sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, darf auch Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.