Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die umfassende Betätigung auf dem Kraftfahrzeugmarkt, einschließlich aller Hilfsgeschäfte ähnlicher oder gleicher Branchen, wie z.B. Unterhaltung und Errichtung von Tank- oder Kraftfahrzeugpflegestellen, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft kann Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gründen oder erwerben sowie im In- und Ausland Zweigniederlassungen gründen. Sie ist zur Vornahme aller Tätigkeiten und Rechtshandlungen sowie zum Abschluß aller Rechtsgeschäfte innerhalb dieser oder ähnlicher Branchen berechtigt. Sie ist auch berechtigt, die Geschäftsführung gleicher oder verwandter Branchen zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsführung durch die Autohaus GmbH Heinrich Sievers KG.