Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Gesellschaft darf alle Tätigkeiten ausüben, die eine Firma der Grundstücks- u. Hausverwaltung und Wohnungswirtschaft üblicherweise ausführen darf. Desweiteren ist das Unternehmen berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten, sowie sich an anderen Unternehmen als Gesellschafterin zu beteiligen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen vertreten sowie die Geschäftsführung und persönliche Haftung übernehmen. Die Gesellschaft ist zum Erwerb und zur Veräußerung sowie Überplanung bebauter und nicht bebauter Grundstücke berechtigt.