Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erfüllung der Verpflichtung aus Versorgungs- oder Pensionszulagen der Gesellschaft einschließlich alller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung, Berechnung und Auszahlung von Betriebsrenten und Beihilfen, das Verwalten von Rückdeckungsversicherungen, das Halten, Verwalten und Verwerten von Immobilien oder anderer Vermögenswerte.