Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit oder gegenüber der Breide Wrister Mühle GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Breide Wrister Mühle GmbH & Co. KG, die die Unterhaltung eines Mühlenbetriebes mit Herstellung von Mischfuttermitteln sowie der Groß- und Einzelhandel mit Mühlenprodukten, Kohlen, Heizöl, Dünger, landwirtschaftlichen Artikeln mit angeschlossenem Gartencenter und der Betrieb eines Containerdienstes und einer Tankstelle.