Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Ausführung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Hochbaus, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann auch als Bauträger tätig werden, soweit die hierfür erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Sie kann als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden. Sie kann auch Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen (§ 34c Gewerbeordnung). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen.