Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist die umfassende Betätigung auf dem Kraftfahrzeugmarkt (Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör) einschließlich aller Hilfsgeschäfte ähnlicher oder gleicher Branchen wie z.B. Unterhaltung und Errichtung von Kraftfahrzeugpflegestellen, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes.