Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Erwerb, Erschließung, Baureifmachung von Grundstücken und deren Verkauf, 2. Ausführung aller Baugeschäfte und Bauarbeiten, 3. Erstellung und Einrichtung von Gebäuden aller Art, vor allem Hotels, Restaurants und Appartements, 4. Handel mit Möbeln und allen Einrichtungsgegenständen, die dafür nötig sind, 5. Baubetreuung und Beteiligung an anderen Unternehmungen, 6. Ausführung sämtlicher Makler- und Immobiliengeschäfte sowie Verwaltung von Haus- und Grundbesitz.