Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung in allen Fragen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und des Baustoffhandels, der holzverarbeitenden Industrie, die Ausführung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die Beteiligung an Unternehmen der Baubranche und anderer Gewerbezweige einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung solcher Unternehmen.