Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Bauträgerschaften, die Durchführung von Bauvorhaben und Vornahme von Handelsgeschäften aller Art, die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Übernahme von deren Geschäftsführung, die wirtschaftliche und technische Beratung und Betreuung von Bauvorhaben, sowie die Übernahme von Hausverwaltungen.