Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Industrieelektronik, insbesondere Reparaturen, Inbetriebnahme, Umrüstungen, Überprüfung und Entwicklung im Bereich der elektronischen Antriebstechnik und Ladetechnik. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.