Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bauingenieur- und Bautätigkeit, die Planung und die Ausführung von Bauvorhaben, die Beratung bei Bauvorhaben aller Art sowie der Erwerb und die Erschließung von Grundstücken aller Art, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Nahmen für eigene und fremde Rechnung und als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung sowie die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, der Handel mit, die Vermietung, Verpachtung, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.