Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von nicht genehmigungspflichtigen Finanzanlagen sowie die kapitalmäßige Beteiligung an Unternehmen aller Art. Die Beteiligung an anderen Unternehmen kann auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung erfolgen, die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.