Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Cateringservice, "Essen auf Rädern", Reinigungs- und Wäschereidienstleistungen, Hauswirtschaftsdiensten sowie allen nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, welche dem Betrieb dienlich sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen -auch unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung- sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.