Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und die Reparatur von sowie der Handel mit Walzen und Walzenaggregaten insbesondere für die papierverarbeitende und -bearbeitende Industrie sowie die Ausführung von Aufträgen im Rahmen der Lohnfertigung für die Teilelieferung sowie Serviceleistungen im Bereich von Walzen und Walzenaggregaten insbesondere für die papierverarbeitende und -bearbeitende Industrie. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.