Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen aller Art, Gestellung von Geschäftsführern von Unternehmen aller Branchen und Verwaltung von Grundstücken. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen aller Art im In- und Ausland zu beteiligen, sie zu vertreten und/oder zu übernehmen bzw. sich an solchen zu beteiligen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland ist gestattet.