Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Forschung und Entwicklung von Produktinnovationen für den Dienstleistungs- und Konsumgüterbereich, sowie der Handel, der Import/Export mit diesen Gütern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen entsprechender Art übernehmen, deren Geschäfte führen und sich an solchen Unternehmen in jeder gesetzlich zugelassenen Form beteiligen und die eingegangenen Beteiligungen und Verträge wieder aufgeben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.