Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Herstellung, Reparatur und der Vertrieb von Baugewerken aller Art einschließlich Folgegewerke. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und deren Geschäfte führen sowie andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, Zweigniederlassungen errichten und generell alle Geschäfte betreiben, die dem Hauptzweck des Unternehmens dienen oder ihn ergänzen.