Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an einer Gesellschaft, die die Führung eines Bestattungsinstituts sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Unternehmen erwerben, verwalten und vertreten, sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese veräußern, pachten oder verpachten. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.