Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Büroservices einschließlich der Erledigung laufender Lohn- und Finanzbuchhaltungsarbeiten für Dritte, soweit dies genehmigungsfrei möglich ist, Rechnungslegung im Namen Dritter, Unternehmensberatung, Durchführung von Fortbildungen, Betrieb einer Hausnotrufzentrale, Durchführung von Veranstaltungen und Ausfahrten für Behinderte und Senioren, Fahr- und Begleitservice, Veranstaltungen von Inhousemessen, Hausmeisterservice und das Betreiben von Behinderten- und Seniorenwohngemeinschaften sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen, soweit dies genehmigungsfrei möglich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.