Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Kran- und Transportunternehmens sowie die Durchführung von Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte führen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können, insbesondere darf sie Grundstücke erwerben und veräußern sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.